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   LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 U 6/17   

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https://dejure.org/2017,55438
LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 U 6/17 (https://dejure.org/2017,55438)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.2017 - L 2 U 6/17 (https://dejure.org/2017,55438)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - L 2 U 6/17 (https://dejure.org/2017,55438)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Hamburg, 15.12.2016 - S 36 U 74/14

    Unmittelbare Unfallfolgen eines Arbeitsunfalls

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 U 6/17
    L 2 U 6/17 S 36 U 74/14 Landessozialgericht Hamburg Beschluss In dem Rechtsstreit hat der 2. Senat des Landessozialgerichts Hamburg am 13. Dezember 2017 durch 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 15. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 U 6/17
    Denn Ziel der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, durch die der Antragsteller dem Bemittelten gleichzustellen ist, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 22. Januar 1959 - 1 BvR 154/55, BVerfGE 9, 124, 129 f.; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 357).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 U 6/17
    Dabei darf die Prüfung der Erfolgsaussicht aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht dazu dienen, den Rechtsstreit in das Verfahren über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorzuverlagern; dies widerspräche seinem Charakter eines summarischen Verfahrens, welches das Hauptsacheverfahren nicht ersetzen soll (so BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 1 BvR 2236/06, EuGRZ 2007, 62).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.12.2017 - L 2 U 6/17
    Denn Ziel der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, durch die der Antragsteller dem Bemittelten gleichzustellen ist, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 22. Januar 1959 - 1 BvR 154/55, BVerfGE 9, 124, 129 f.; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 357).
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